Gesetzliche Grundlage der KFZ Haftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber schreibt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zwingend vor. Ein Kraftfahrzeug darf ohne Haftpflichtversicherung nicht zugelassen und nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt müssen Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - die sog. Deckungskarte (früher Doppelkarte) - vorlegen.
Hintergrund für das Pflichtversicherungsgesetz ist, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen kann und der Verursacher auch finanziell in der Lage ist, selbst größere Schäden zu bezahlen - und zwar über die Versicherung, die für diese Schäden aufkommt. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen und übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers - Schadenssummen im Millionen-Euro Bereich sind dann möglich. Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko von Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden ab, die durch den Betrieb des jeweiligen Kraftfahrzeugs entstehen.
Der entscheidende Paragraph 1 aus dem Pflichtversicherungsgesetz als PDF-Datei: Paragraph 1 des Pflichtversicherungsgesetzes