Grüne Karte und Mallorca Police im Ausland
Die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne Karte genannt ist der Nachweis für eine
Haftpflichtversicherung im Ausland. Mit ihr bescheinigt der Versicherer das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben
sind, höchstens aber mit den vertraglich
vereinbarten Deckungssummen (siehe auch Geltungsbereich).
Die Mindestdeckungssummen sind in den Ländern der
EU durchaus verschieden. In Deutschland belaufen sich
die gesetzlichen Mindestdeckungssummen
derzeit auf 2,5 Millionen Euro pro Schadenfall für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro
für Vermögensschäden. In Griechenland
sind es dagegen 100.000 EUR bei Sachschäden aber in
Österreich z.B. 1.090.092 EUR und Morokko forder sogar
unbegrenzte Deckungssummen. Eine Übersicht aller
Deckungssummen im Ausland findet sich beim GDV: Autohaftpflicht im Ausland: Mindestdeckungssummen
Je nach Versicherungstarif sind auch höhere Deckungssummen wählbar - jedoch bei
höheren Prämienzahlungen.
Mietwagen und Mallorca Police
Im Falle der Benutzung eines Mietwagens im Ausland ist meist eine spezielle zusätzliche Versicherung erforderlich. Ist nämlich die für das Mietfahrzeug abgeschlossene Deckungssumme geringer, als die zur vollständigen Schadenregulierung notwendigen Summe kann es sein, dass der Mieter des Fahrzeugs mit seinem eigenen Vermögen für die Differenz aufkommen muss. Für solche Fälle hilft die sog. Mallorca Police, die in vielen in Deutschland für das eigene Fahrzeug abgeschlossenen KFZ-Haftpflichtpolicen bereits kostenlos enthalten ist. Sie springt bis zur Höhe der abgeschossenen Deckungssumme für eine eventuelle Differenz des mit dem Leihwagen verursachten Haftpflichtschadens ein. Die Mallorca Police umfasset Europa und aussereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.