KFZ-Versicherung: Ausland

 

Grüne Karte und Mallorca Police im Ausland

Die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne Karte genannt ist der Nachweis für eine Haftpflichtversicherung im Ausland. Mit ihr bescheinigt der Versicherer das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, höchstens aber mit den vertraglich vereinbarten Deckungssummen (siehe auch Geltungsbereich). Die Mindestdeckungssummen sind in den Ländern der EU durchaus verschieden. In Deutschland belaufen sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen derzeit auf 2,5 Millionen Euro pro Schadenfall für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. In Griechenland sind es dagegen 100.000 EUR bei Sachschäden aber in Österreich z.B. 1.090.092 EUR und Morokko forder sogar unbegrenzte Deckungssummen. Eine Übersicht aller Deckungssummen im Ausland findet sich beim GDV: Autohaftpflicht im Ausland: Mindestdeckungssummen
Je nach Versicherungstarif sind auch höhere Deckungssummen wählbar - jedoch bei höheren Prämienzahlungen.

Mietwagen und Mallorca Police

Im Falle der Benutzung eines Mietwagens im Ausland ist meist eine spezielle zusätzliche Versicherung erforderlich. Ist nämlich die für das Mietfahrzeug abgeschlossene Deckungssumme geringer, als die zur vollständigen Schadenregulierung notwendigen Summe kann es sein, dass der Mieter des Fahrzeugs mit seinem eigenen Vermögen für die Differenz aufkommen muss. Für solche Fälle hilft die sog. Mallorca Police, die in vielen in Deutschland für das eigene Fahrzeug abgeschlossenen KFZ-Haftpflichtpolicen bereits kostenlos enthalten ist. Sie springt bis zur Höhe der abgeschossenen Deckungssumme für eine eventuelle Differenz des mit dem Leihwagen verursachten Haftpflichtschadens ein. Die Mallorca Police umfasset Europa und aussereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.