Der Deckungsumfang
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, die durch den Besitz und den Gebrauch des Fahrzeuges entsteht. Die Schadensersatzpflicht umfasst sowohl Personen-, Sach-, wie auch Vermögensschäden. Daneben nimmt das Versicherungsunternehmen die Prüfung der Haftungsfrage vor, erstattet berechtigte Ansprüche, wehrt Abwehr unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt gegebenenfalls die Führung eines Rechtsstreites im Namen des Versicherungsnehmers, jedoch auf Kosten des Versicherungsunternehmens.
Der Kfz-Haftpflichtversicherer prüft zuerst, ob Sie überhaupt für ein Schadenereignis haftbar zu machen sind, das geschieht natürlich auch im Interesse des Versicherungsunternehmens. Besteht ein Anspruch übernimmt das Versicherungsunternehmen Ihrer KFZ Versicherung die Regulierung dieses Schadens. Andererseits wehrt er jedoch auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Im Schadenfall braucht sich der Versicherungsnehmer bei der Regulierung um nichts zu kümmern. Sobald die Regulierung abgeschlossen ist, teilt Kfz-Haftpflichtversicherer die Aufwendungen für den Schadenfall mit. Gemäß den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung haben Sie dann sechs Monate Zeit, die Regulierungskosten dem Versicherer zurückzuerstatten und damit eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten Kalenderjahr zu vermeiden. So können Sie den schlechtere Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse vermeiden.
Man unterscheidet die Gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung.
Die gesetzliche Deckung umfasst:
- 2,5 Millionen EUR für Personenschäden
- 0,5 Millionen EUR für Sachschäden
- 50.000 EUR für Vermögensschäden.
Die unbegrenzte Deckung leistet dagegen:
- Bei Personenschäden je geschädigte Person 7,5 Millionen EUR
- Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden