KFZ-Versicherung: Geltungsbereich / Mallorca Police

 

Für welche Regionen gilt eine KFZ Haftpflichtversicherung?

Der Geltungsbereich einer KFZ-Versicherung ist im Allgemeinen der europäische Raum. Ermäßigungen gibt es meist für eine Einschränkung auf Deutschland. Der europäische Raum umfasst die EU-Mitgliedsstaaten und Anrainer-Staaten wie Schweiz, Norwegen usw. Geographische Erweiterungen sind zu vereinbaren und oft nur gegen Prämienaufschlag möglich.

In vielen Ländern existiert kein ausreichender Versicherungsschutz bei der KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Wenn Sie sich beispielsweise im Urlaubsland einen Leihwagen nehmen, so ist nicht sichergestellt dass dieser auch ausreichend versichert ist. Mietwagen sind in den Urlaubsländern in aller Regel nur zu den in diesen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestdeckungssummen haftpflichtversichert und die sind vielfach für einen möglichen Schaden viel zu niedrig angesetzt.

Wenn im deutschen Versicherungsvertrag aber die sogenannte Mallorca Police eingeschlossen ist, zahlt auch die Versicherung Ihres in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs für Schäden durch Mietwagen im Ausland.

Weitere Erläuterungen dazu unter MallorcaPolice

Die Mallorca Police umfasset Europa und aussereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Oftmals gilt dieser Schutz auch für Ehepartner und Lebensgefährten.

Wozu dient die Grüne Karte?

Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte IVK) ist Ihr Nachweis einer gültigen KFZ Haftpflicht Versicherung im Ausland. Durch diese Karte bescheinigt Ihnen Ihr Versicherer das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen des jeweiligen Landes. Höchstens aber mit den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Man unterscheidet die Gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung.

Die gesetzliche Mindestversicherung umfasst:

  • 2,5 Millionen EUR für Personenschäden
  • 0,5 Millionen EUR für Sachschäden
  • 50.000 EUR für Vermögensschäden.
Die unbegrenzte Deckung leistet dagegen:
  • Bei Personenschäden je geschädigte Person 7,5 Millionen EUR
  • Unbegrenzt für Sach- und Vermögensschäden