Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung Auf den Zeitwert kommt es an
Hagel verbeult Ihnen den Wagen, ein Reh läuft Ihnen vors Auto, Diebe schlagen das Seitenfenster ein und klauen das Radio die Teilkasko-Versicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch, Schmor- oder Haarwildschäden entstanden sind. Die Fahrzeuge werden nach Typenklassen und Regionalklassen eingestuft. Es lohnt sich in der Regel immer, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Der Zuschlag für die Mitversicherung der ersten 150 Euro eines Schadens beträgt häufig mehr als die Selbstbeteiligung. Wenn ein Fahrzeug nichts mehr wert ist, lohnt sich auch eine Kaskoversicherung nicht mehr.
Ob Sie selbst einen Unfall verursachen, ein Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder Unbekannte das Fahrzeug beschädigen, die Vollkasko-Versicherung reguliert alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Auch in der Vollkasko lohnt sich eine Selbstbeteiligung bis zu 500 Euro. Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen gehören nicht zu den unentbehrlichen Policen. Es ist viel wichtiger, zunächst die eigenen Knochen zu versichern als das eigene Blech. Der Beitrag für Teil- oder Vollkasko-Versicherung muss in einem gesunden Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen. Es lohnt sich nicht, für alte und wertlose Wagen noch Beiträge zu zahlen, weil die Versicherung Schäden immer nur bis zur Höhe des Zeitwertes begleicht. Die Bedingungen der einzelnen Anbieter weichen stark voneinander ab. Einige zahlen in den ersten zwölf Monaten noch den vollen Listenpreis bei einem Diebstahl oder Totalschaden, andere nur den Zeitwert. Die Gesellschaften bieten unterschiedliche Selbstbeteiligungen an. KFZ-Besitzer zahlen nach einem Diebstahl zehn Prozent selbst, wenn der Wagen nicht mit einer sich selbst schärfenden elektronischen Wegfahrsperre versehen ist.
Für Besitzer und Fahrer von besonders hochwertigen oder neuen Kraftfahrzeugen ist der Einschluss der Kasko-Versicherung in der Regel absolut sinnvoll. Wurde das KFZ kreditfinanziert oder geleast, dann ist eine Vollkasko-Versicherung i.A. durch den Kreditgeber bzw. Leasinggeber vorgeschrieben. Die Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) ist im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz vor Schäden des eigenen Fahrzeugs. Die Kaskoversicherung versichert somit Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt. Über die Art und den Umfang der Kaskoversicherung können Sie relativ frei entscheiden. Im Grunde unterscheidet man gegenwärtig zwischen der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) und der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung), jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungs-Varianten.