KFZ-Versicherung: Teilkasko KFZ-Versicherung

 

Durch Teilkaskoversicherung abgedeckte Schäden

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges sowie der unter Verschluss verwahrten Gegenstände oder an ihm befestigten Teile. Dies trifft z.B.auf Hagelschäden oder Diebstahl zu. In beiden Fällen deckt die Teilkasko-Versicherung den entstandenen Schaden. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung enthalten in ihrer Präambel eine Liste aller prämienfrei mitversicherten Fahrzeugteile. Darüber hinaus ist dort eine Liste der gegen Beitragszuschlag mitversicherbaren Teile sowie eine Liste der nicht zu versichernden Teile vorhanden. Das Schadenereignis muss entweder durch Brand, Entwendung (Diebstahl), Elementarschäden (das unmittelbare Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Wildschaden (wobei das Fahrzeug sich in Bewegung befinden muss) oder Glasbruch eingetreten sein. Ebenfalls umfasst die Teilkaskoversicherung Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Den Preis für eine Teilkaskoversicherung können Sie ermitteln bei unserem Teilkasko Versicherungsvergleich

Teilkasko und Schadenfreiheitsklassen

In der Teilkaskoversicherung findet kein Schadenfreiheitsrabatt Anrechnung. Die Deckungsvarianten unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbeteiligung. Folgende Selbstbeteiligungen sind bei Teilkasko üblich:

  •   0 EUR
  • 150 EUR
  • 300 EUR
  • 500 EUR