Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet diese Versicherungsart Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Unfallschäden sind dabei als unmittelbar von außerhalb, plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse definiert.
In der Berechnung der Vollkaskoprämie findet ein Schadensfreiheitsrabatt Anrechnung statt. Die Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,-/ 300,-/ 500,-/ 1.000,- Euro und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung desto niedriger fallen die Prämien aus. Im Schadenfall sind dann alle Schäden, die über der Selbstbeteiligung liegen durch die Versicherung gedeckt, die Selbstbeteiligung ist auf jeden Fall durch den Versicherungsnehmer zu tragen. Gerade bei vereinbarten Selbstbeteiligungen und kleineren Schäden lohnt sich eine Selbstregulierung des Schadens, um eine Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse zu vermeiden.