KFZ-Versicherung: Alles zum Thema Kündigung

 

Kündigung - So können Sie Ihre KFZ Versicherung wechseln

Die KFZ Versicherung Ihres Autos können Sie meist zum Ende eines Versicherungsjahres - i.A. identisch mit dem Kalenderjahr - wechseln. Dazu ist jedoch eine schriftliche Kündigung der KFZ-Versicherung erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt beträgt: ein Monat zum Vertragsende.

Kündigung der KFZ Versicherung

Wenn Sie zum Jahresende wechseln möchten, müssen Sie bis Ende November ein Kündigungsschreiben abschicken, so dass es Ihre KFZ-Versichererung rechtzeitig erhält, also bis zum Stichtag 30.11. Der Versicherungsschutz bleibt trotzdem bis Ende des Jahres bestehen. Zum 01.01. des Folgejahres muss allerdings eine neue KFZ Versicherung abgeschlossen sein und der Versicherungs-Wechsel der Zulassungsstelle gemeldet werden. Wer den Stichtag verpasst, muss wiederum ein Jahr warten, um seine KFZ Versicherung kündigen zu können.

Versicherungsvergleich

Kündigung nach dem 30.11.

Achtung: Eine Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. noch möglich. Zum Beispiel bei einer einjährigen Vertragslaufzeit, die sich nicht am Kalenderjahr orientiert oder wenn Ihnen die Rechnung des Versicherers erst im Dezember oder Januar zugestelltwird. Erhalten Sie die Tarifänderung erst später, dann können Sie vom sog. Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Außerdem führt schon die kleinste Tarifänderung zum außerordentlichen Kündigungsrecht.

Neue KFZ Versicherung abschließen

Eine neue KFZ Versicherung lässt sich am besten über einen Online-Versicherungsvergleich abschließen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Versicherungs-Vergleich: