KFZ-Versicherung: Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklassen

 

Das Schadenfreiheitsrabattsystem der KFZ-Versicherung

Das System für Schadenfreiheitsrabatte bzw. Schadenfreiheitsklassen existiert bereits seit vielen Jahren in Deutschland. Ziel ist, dadurch eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit für die Kfz Versicherten in der KFZ-Versicherung zu gewährleisten.

Versicherungsvergleich

Unterschied zwischen Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklassen dienen der Klassifikation der Schadenshäufigkeit eines Versicherungsnehmers. Die Klassen sind einheilich und werden vom gemeinsamen Verband der Versicherer vorgegeben. Die Schadenfreiheitsklassen werden von den Versicherungsgesellschaften genutzt, um die Schadenshäufigkeit bei einem Versicherungswechsel an die neue Versicherung weiterzugeben.

Der Schadenfreiheitsrabatt bzw. die Schadenfreiheitsrabatte sind mittlerweile nicht mehr für alle Versicherer und Tarifjahre in Deutschland einheitlich. D.h. die Prozentsätze können deshalb bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften variieren. So könnte z.B. bei einer Gesellschaft die Schadenfreiheitsklasse SFK 16 in der KFZ-Versicherung einen Rabattsatz von 60% ergeben, bei einer anderen Gesellschaft aber könnte die gleiche Schadenfreiheitsklasse SFK 16 aber zu einem Schadefreiheitsrabatt von 65% führen. Ausserdem könnte es sein, dass eine Gesellschaft noch Schadenfreiheitsklassen von SFK30 oder höher kennt, während die andere Versicherungs-Gesellschaft lediglich 25 Schadenfreiheitsklassen zulässt. Bei einer Übertragung wird dann der Schadenfreiheitsrabatt der Schadenfreiheitsklasse SFK25 angewandt. Die ursprüngliche Schadenfreiheitsklasse würde jedoch in diesem Fall erhalten bleieben.

Genauere Informationen zu Ihrer KFZ-Versicherung finden Sie im Zweifel in den Tarifbedingungen des Versicherungs-Vertrages der als Anlage zur Police beigelegt wird. Um herauszufinden, wie sich die Schadenfreiheitsrabatte auf Ihren Beitrag auswirken nutzen Sie doch unseren KFZ Versicherungsvergleich.

Sonder-Regelungen bei Schadenfreiheitsklassen

Bei Schadenfreiheitsklassen gibt es folgende Sonderregeleungen: