Einstufung eines Zweitwagen in die richtige Schadenfreiheitsklasse - Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung erlaubt eine günstigere Einstufung bei der Neuanmeldung eines weiteren Wagens bzw. eines Zweitwagen.
Die Zweitwagenregelung besagt:
das das anzumeldende KFZ in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft
werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens
SFK 1/2 eingestuft ist. Dieser Umstand kann dazu genutzt werden, Kindern einen günstigeren Einstig
zu ermöglichen, wenn das Fahrzeug auf die Eltern angemeldet werden kann. Im Normalfall erfolgt die
Einstufung bei der Ersteinstufung
in die Schadenfreiheitsklasse 0.
Besonderheit bei der Zweitwagenregelung
Der Sohn bekommt sein erstes Auto geschenkt. Das Fahrzeug wird als Zweitwagen auf den Vater angemeldet, um bei der Versicherungssumme günstiger eingestuft zu werden. Kommt es zwischen den Fahrzeugen von Vater und Sohn zu einem Unfall, wird der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert. Dabei ist nicht relevant, wer den Wagen fuhr und ebensowenig wo es zum Unfall gekommen ist. Unerheblich ist auch, ob die Fahrzeuge bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert wurden. Deshalb lieber eine Vollkaskoversicherung abschliessen oder in den sauren Apfel der Ersteinstufung beißen.
Versicherungsvergleich für Zweitwagen
Wenn Sie eine günstige Versicherung für Ihren Zweit-Wagen suchen, dann sollten Sie einen Versicherungsvergleich durchführen. Da manche Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife für Zweitwagen anbieten (z.B. Direct Line), lohnt es sich die Tarife für eine KFZ-Versicherung zu vergleichen: